Was kann ich lagern
Sie können fast alle Gegenstände lagern, sofern hieraus keine Umweltschäden und keine Gefahren entstehen können.
Die Lagerung von Gütern, deren Eigenschaften wie folgt aufweisen, sind von der Lagerung ausdrücklich untersagt:
- Feuer- oder explosionsgefährliche
- Strahlende
- Zur Selbstzündung neigende
- Giftige
- Ätzende
- Übelriechende
In dem Raum darf nur trockenes Stückgut eingelagert werden.
Strengstens untersagt ist die Lagerung illegalen Stoffen, egal welcher Art, wie:
- Drogen
- Suchtstoffe
- Abfallstoffe
- Sondermüll
Güter, die von der Lagerung ferner ausgeschlossen sind, sind solche die:
- Verderben
- Verfaulen
- Ungeziefer anlocken
Lebende Wesen, egal welcher Art, sind ebenfalls von der Lagerung ausgeschlossen.
Ebenfalls dürfen nicht gelagert werden Wertsachen wie:
- Pelze
- Juwelen
- Bargeld
- Urkunden
- Wertpapiere
- Schmucksachen
- Edelmetalle
- Briefmarken
- Münzen
- Medaillen
- handgeknüpfte Teppiche und Gobelins
- Kunstgegenstände über 100 Jahre




